Mutterschaftsgeld berechnen & beantragen – das solltest du vorher wissen und erledigen

Habe ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld? Und wo muss ich es beantragen? Das alles habe ich hier für dich zusammengefasst!

Bitte beachte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt.

Mutterschutz und Schutzfrist

Der Mutterschutz umfasst die Tatsache, dass schwangere Frauen in den letzten 6 Wochen vor und den ersten 8 Wochen nach der Geburt des Kindes nicht beschäftigt werden dürfen. Diese Zeit wird auch als Schutzfrist bezeichnet.

Bei Frühlingsgeburten, Mehrlingsgeburten und der Geburt eines behinderten Kindes oder unter anderen bestimmten Voraussetzungen kann sich diese Schutzfrist auf bis zu 12 Wochen erhöhen.

Widmen wir uns der Lohnersatzleistung „Mutterschaftsgeld“.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Zwar sind alle Schwangeren und frischgebackenen Mamas durch den Mutterschutz geschützt, aber längst nicht alle Mütter haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Grundsätzlich leitet sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld aus §20 Mutterschutzgesetzt – MuSchG ab. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum der Schutzfrist gewährt.

Mutterschaftsgeld steht in erster Linie Frauen zu, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Aber auch Frauen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Und selbst privat versicherte Frauen können Unterstützung erhalten. Das klären wir aber weiter unten im Detail.

Mutterschaftsgeld Höhe & Berechnung

Um in der Zeit der Schutzfrist finanziell abgesichert zu sein, bekommst du Mutterschaftsgeld UND einen Arbeitgeberzuschuss, sofern du angestellt bist. Das sind zwei getrennte Dinge, die zwar teils voneinander abhängig sind, aber nicht jeder schwangeren Frau zustehen.

Der Richtwert für das Mutterschaftsgeld UND den Arbeitgeberzuschuss ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate vor dem errechneten Entbindungstermin. Darin werden jedoch Sonderzahlungen, wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Boni nicht berücksichtigt.

Das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro je Tag. Das sind je Monat 390 Euro. Verdienst du monatlich netto mehr als 390 Euro, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dir die Differenz zu deinem Nettoeinkommen als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen (=Arbeitgeberzuschuss).

Beide Zahlungen müssen in Summe dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 3 vollständig abgerechneten Monate vor der Entbindung ergeben.

Die folgenden Abschnitte zeigen dir im Detail, wer welchen Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat.

Ich bin angestellt & gesetzlich krankenversichert

Wichtig ist, dass du 6 Wochen vor der errechneten Geburt deines Kindes in einem Arbeitsverhältnis stehst. Außerdem musst du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein. Das ist man üblicherweise als Angestellte bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 64.350 € (Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2021).

Dann steht dir in der Zeit der Schutzfrist ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € pro Tag zu. Dieser Anteil wird die von der Krankenkasse ausgezahlt. Den restlichen Teil bis zur Höhe deines vorherigen Nettolohns stockt dein Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberzusschuss auf. (Mehr zur Berechnung weiter unten)

Wieviel bekomme ich?
👉 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse
👉 Arbeitgeberzuschuss

Wo beantrage ich das?
👉 Die Beantragung erfolgt über deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber.

Ich bin selbständig & freiwillig gesetzlich krankenversichert

Bei selbständigen Müttern, die freiwillig gesetzlich versichert sind, gibt es ein paar Besonderheiten. Sie haben nur Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, wenn sie im Vertrag mit der Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld vereinbart haben. Meist ist das der Fall.

Ohne den Anspruch auf Krankengeld steht dir als freiwillig gesetzlich Versicherte kein Mutterschaftsgeld zu.

Manche selbständigen Frauen verzichten aber auch auf die Zahlung von Krankengeld, da der Krankenkassenbeitrag dadurch günstiger wird, vergessen aber, dass sie damit auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben.

Bist du also selbständig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, hast du ebenfalls Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, sofern du mit deiner Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld vereinbart hast. Das ergibt sich aus §24i SGB V.

In diesem Fall steht dir nach besagtem §24i SGB V das Mutterschaftsgeld in Höhe deines Krankengeldes zu. Das entspricht 70% deines durchschnittlichen Nettoeinkommens.

Wieviel bekomme ich?
👉 Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes

Wo beantrage ich das?
👉 Die Beantragung erfolgt über deine Krankenkasse.

Ich bin angestellt & privat krankenversichert

Bist du privat krankenversichert, gibt es in der Regel kein Mutterschaftsgeld von deiner Versicherung. Allerdings bekommst du dann einen einmaligen Zuschuss von bis zu 210 € von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS), sofern du ein Beschäftigungsverhältnis nachweisen kannst.

In diesem Fall bekommst du zusätzlich einen Zuschuss von deinem Arbeitgeber. Der wird allerdings anders berechnet. Der Arbeitgeber geht in diesem Fall rein rechnerisch so heran als wärest du gesetzlich pflichtversichert und würdest den üblichen Satz von 13 € pro Tag erhalten. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt dann also deinen üblichen Nettolohn abzüglich 13 € pro Tag.

Wieviel bekomme ich?
👉 einmalig bis zu 210 Euro
👉 Arbeitgeberzuschuss

Wo beantrage ich das?
👉 Die Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Soziale Sicherung und deinen Arbeitgeber.

Ich bin selbständig & privat krankenversichert

Trifft auf dich zu, dass du als Selbständige privat krankenversichert bist, hast du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld, kannst aber auch hier bei deiner Krankenversicherung deinen Anspruch auf Krankentagegeld geltend machen.

Da es sich hierbei nicht um das Mutterschaftsgeld handelt, hast du auch keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss.

Wieviel bekomme ich?
👉 Krankentagegeld der PKV

Wo beantrage ich das?
👉 Die Beantragung erfolgt über deine private Krankenversicherung.

Weitere Anspruchberechtigte

Familienversicherte Frauen mit geringfügiger Beschäftigung können ebenfalls das reduzierte Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Dieses wird einmalig bis zu 210 Euro ausgezahlt. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuss.

Familienversicherte Frauen ohne Beschäftigung haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Arbeitslose Frauen, die ALG I beziehen, wenden sich an die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit und erhalten Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes.

Arbeitslose Frauen, die ALG II beziehen, wenden sich an das Jobcenter und erhalten weiter die Leistungen des ALG II plus einem Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Mutterschaftsgeld – Sonderfälle

Hin und wieder kommt es vor, dass die individuelle Situation nicht den Voraussetzungen für das Mutterschaftsgeld entspricht. Dazu findest du hier ein Schreiben des GKV Spitzenverbands der Krankenkassen (ab Seite 35), indem die Berechnung der „Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ in Sonderfällen beschrieben wird.

Das kann der Fall sein, wenn du kürzlich erst eine Gehaltserhöhung erhalten hast, aus einer Ausbildung übernommen wurdest, dein Einkommen Schwankungen unterliegt oder du in Kurzarbeit warst.

Ich war in Kurzarbeit – wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld?

Viele Angestellte befanden sich nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Dazu beschloss das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2020, dass Kurzarbeit keine Auswirkungen auf die Höhe der Mutterschaftsleistungen haben darf. Stattdessen wird für die Berechnung dein übliches Nettoeinkommen herangezogen.

Ich habe ein schwankendes Einkommen – wie berechnet sich mein Mutterschaftsgeld?

Auch ein schwankendes Einkommen ist keine Seltenheit. Das betrifft Frauen in Akkordarbeit, Frauen mit Stundenlohnvereinbarung oder Frauen mit Einkommen auf Provisionsbasis.

Wie sich das Mutterschaftsgeld für dich dann berechnet, kannst du im Schreiben des GKV Spitzenverbands der Krankenkassen ab Seite 73 nachlesen. Dort findest du auch Berechnungen je Sonderfall.

Wie und wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Ganz wichtig: Mutterschaftsgeld gibt es nicht automatisch! Es muss gesondert beantragt und berechnet werden.

Mach dich deshalb am besten schon frühzeitig etwas vertraut. Du kannst aus der Aufstellung oben relativ leicht erkennen, welcher Fall für dich zutrifft und wohin du dich wenden musst. In den meisten Fällen sind die Krankenversicherungen, der Arbeitgeber oder das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig.

Beantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse

Für den Einstieg suche bei Google einfach mal nach: „Name deiner Krankenkasse + Mutterschaftsgeld„. Dort solltest du schon einige hilfreiche Infos finden. Manche Krankenkassen bieten bereits die Möglichkeit, das Mutterschaftsgeld online zu beantragen.

Natürlich brauchst du auch eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin deines Kindes. Dazu kannst du einfach deine Hebamme oder deine:n Gynäkolog:in bitten, dir ein „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ auszustellen. Diese Bescheinigung brauchst du auch für deinen Arbeitgeber, wenn du angestellt bist.

Anschließend setzt sich die Krankenkasse mit deinem Arbeitgeber in Verbindung. Sobald der Krankenkasse die Bescheinigung über dein Einkommen vorliegt, zahlt sie das Mutterschaftsgeld für den Teil der Schutzfrist vor der Entbindung aus.

Nachdem dein Kind geboren wurde und du eine Geburtsurkunde hast, reichst du diese auch bei er Krankenkasse ein. Anschließend überweist die Krankenkasse dir das Mutterschaftsgeld für die 8 Wochen nach der Entbindung.

Beantragung beim Arbeitgeber

Auch deinem Arbeitgeber reichst du das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ vor. Im Normalfall wird dir der Arbeitgeberzuschuss zum gleichen Zeitpunkt ausgezahlt, zu dem du auch dein Gehalt bekommen würdest.

Beantragung beim Bundesamt für Soziale Sicherung

Kommt für dich das reduzierte Mutterschaftsgeld in Frage, beantragst du dieses beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Auch hierfür benötigst du das Zeugnis über den voraussichtlichen Geburtstermin. Zusätzlich benötigst du noch eine Bescheinigung deines Arbeitgebers.

Die Bearbeitung geht laut Angaben des Antragsstelle schneller, wenn die Unterlagen online als Scan eingereicht werden.

Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Nach §3 Abs. 1 BEEG wird das Mutterschaftsgeld vollständig auf das Elterngeld angerechnet. Heißt, für die Zeit, in der du Mutterschaftsgeld bekommst, wird kein Elterngeld bezahlt. Das lässt sich auch nicht dadurch ändern, indem man das Elterngeld erst später beantragt.

Im Gegensatz dazu wird das reduzierte Mutterschaftsgeld nicht auf das Elterngeld angerechnet.

Du hast Fragen, Tipps oder andere Ideen? Immer her damit!