taschengeldparagraph.

Taschengeldparagraph zusammengefasst

  • regelt die finanziellen Möglichkeiten von Minderjährigen
  • super vereinfacht: Minderjährige können einen wirksamen Kaufvertrag eingehen, wenn der Vertrag mit dem Taschengeld bezahlt werden kann
  • aber: Eltern können den Kauf bestimmter Produkte / Waren auch verbieten

Der Taschengeldparagraph ist eine gesetzliche Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und regelt die vertraglichen und  finanziellen Möglichkeiten von Minderjährigen. Es handelt sich dabei um den § 110 des BGB.

Nach dieser gesetzlichen Vorschrift gilt folgendes für Kinder und Jugendliche, die das 7. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben:

Ein Vertrag, der von einem Minderjährigen in dieser Altersspanne eingegangen wird, ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters von Anfang an wirksam, wenn die/der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit eigenen Mitteln, die ihr/ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt wurden, bewirken kann.

Einfacher kann man also sagen, dass ein(e) Minderjährige(r) ohne ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einen wirksamen Vertrag eingehen kann, wenn die/der Minderjährige den Vertrag mit dem Taschengeld oder anderen Geldgeschenken bspw. der Eltern bezahlen kann.

Das Taschengeld oder die Geldgeschenke müssen der/dem Minderjährigen zur freien Verfügung oder jenem bestimmten Zweck überlassen worden sein.

Aber: Eltern dürfen den Kauf bestimmter Waren auch verbieten. In diesem Fall darf die/der Minderjährige diese auch nicht erwerben, selbst wenn sie/er das eigene Geld dafür verwendet.

Diese gesetzliche Regelung trifft aber nicht nur auf das Taschengeld zu, sondern auch auf Tauschgeschäfte, wenn der/dem Minderjährigen beispielsweise Sachen oder Gegenstände überlassen wurden.

Das bedeutet auch, dass Minderjährige beispielsweise Waren in Läden oder Online Shops kaufen dürfen und diese Einkäufe mit dem Geld auf Ihrem Kinderkonto bzw. Girokonto für  Jugendliche bezahlen können und die Eltern / gesetzlichen Vertreter den Kauf nicht ausdrücklich verboten haben.

Artikel zum Thema Taschengeld aus dem Blog

[display-posts tag=“taschengeld“]